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Art. 44c · Siedlungsränder

BZO Oberglatt · S. 19 · Original-PDF

69 Insbesondere die Siedlungsränder sind grundsätzlich so zu gestalten, dass eine befriedigende Einordnung erreicht wird. Stützmauern und Sichtschutzhecken sind auf ein Minimum zu beschränken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.