← BZO Oberglatt · Inhaltsverzeichnis
Art. 44c · Siedlungsränder
BZO Oberglatt · S. 19 · Original-PDF
69 Insbesondere die Siedlungsränder sind grundsätzlich so zu gestalten, dass eine befriedigende Einordnung erreicht wird. Stützmauern und Sichtschutzhecken sind auf ein Minimum zu beschränken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.