Art. 40 · Grenzbedarf
BZO Oberglatt · S. 17 · Original-PDF
Grenzbedarr
a)Anzahl Abstellplätze Motorfahrzeuge Je ein Personenwagen-Abstellplatz ist zu schaffen bei: Bewohner Besucher Wohnen mind.
1PP/80 m2 mGF mind. 1 PP/Wohnung siehe b) Beschäftigte Kunden Büro/Dienstleistung mind.
1PP/80 m2 mGF
1PP/300 m2 mGF Industrie- und Gewerbezone 18 mind.
1PP/100 m2 mGF mind. 1 PP/3 AP
1PP/750 m2 mGF Industrie- und Gewerbezone übrige Zonen mind.
1PP/120 m2 mGF mind. 1 PP/3 AP
1PP/750 m2 mGF mGF = massgebliche Geschossfläche (alle dem Wohnen oder Arbeiten dienenden Räume in Voll-, Unter-, Attika- und Dachgeschossen inkl. Erschliessung, Sanitärräumen und Trennwänden, exkl. Aussenwänden) AP = Arbeitsplatz
b)Besucherparkplätze Zusätzlich sind bei Mehrfamilienhäusern 10 % der Anzahl Abstellplätze gemäss Art. 40 a) Wohnen als Besucherparkplätze zu erstellen und zu bezeichnen, mind. aber ein Abstellplatz.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.