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Art. 4 · Grundsatz

BZO Oberglatt · S. 5 · Original-PDF

Bauliche Massnahmen sind in Ausmass, Fassaden, Dachformen, den Materialien und Farben auf das historische Dorfbild abzustimmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.