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Art. 3 · Massgebende Pläne
BZO Oberglatt · S. 5 · Original-PDF
3 1Es gelten folgende massgebenden Pläne:
–Zonenplan 1:5000
–Kernzonenplan 1:1500
–Waldabstandslinienpläne 1: 11000 resp. 1:500
2Für die Abgrenzung der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend. 3In der Gemeinde Oberglatt wird der Gemeindevorstand als Gemeinderat bezeichnet. 4Die mit der Bauordnung abgegebenen verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich. Der Kernzonenplan sowie die Waldabstandslinienpläne gehen dem allgemeinen Zonenplan 1:51000 vor. 11. Bauzonen 1. Vorschriften für die Kernzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.