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Art. 26b · Nutzweise der Zentrumszone26
BZO Oberglatt · S. 11 · Original-PDF
1 ln der Zentrumszone sind im Erdgeschoss grundsätzlich keine Wohnnutzungen zulässig. Auf der rückwärtigen Gebäudeseite können Wohnnutzungen zugelassen werden, wenn sie an einen Grünraum anstossen.
2Der Wohnanteil muss mindestens 20 % betragen. Der Gewerbeanteil muss mindestens 26 % betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.