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Art. 6 · Strukturbildende Gebäude

BZO Oberengstringen · S. 6 · Original-PDF

1Die im Zonenplan blau bezeichneten Gebäude und Gebäudeteile sind für das Ortsbild wichtig. Sie sind daher möglichst zu erhalten. Umbauten oder Ersatzbauten sind unter Vorbehalt von Schutzmassnahmen nur zulässig, wenn sie Stellung und Gebäudeprofil des Altbaus übernehmen.

2Untergeordnete Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn diese im öffentlichen Interesse, im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, einer effizienteren energetischen Nutzung oder des Ortsbildes liegen.

3Die übrigen Bauten dürfen abgebrochen, umgebaut oder ersetzt werden. Es gelten die Vorschriften für Neubauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.