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Art. 42 · Fassadenhöhe, Gesamthöhe

BZO Oberengstringen · S. 13 · Original-PDF

1Die Fassadenhöhen dürfen in den Wohnzonen W/1.7, W/1.9, W/2.3, W/2.5, W/2.8 und in der Wohn- und Gewerbezone WG/3.0 um 3 m erhöht werden. In der Zentrumszone darf die Gesamthöhe um 3 m erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.