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Art. 4 · Ziel und Zweck
BZO Oberengstringen · S. 5 · Original-PDF
1Die Kernzone bezweckt den Erhalt von Einheit und Eigenart des gewachsenen Ortskerns und dessen Umgebung. Die Bestimmungen ermöglichen eine moderate Verdichtung des Ortskerns sowie die sinnvolle Einordnung von Um-, Ersatz- und Neubauten mit einem gewissen Spielraum für gute, zeitgemässe architektonische Lösungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.