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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Zonen
BZO Oberengstringen · S. 5 · Original-PDF
1Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt:
–Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht gemäss Art. 45;
–Lärmvorbelastete Zonengebiete mit erhöhter Empfindlichkeitsstufe;
–Waldabstandslinien (siehe Ergänzungsplan);
–Aussichtsschutz (siehe Ergänzungsplan).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.