Art. 44 · Anzahl und Lage von Abstellplätzen (AP) für Motorfahrräder und Velos
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 16 · Original-PDF
1Die Zahl der Abstellplätze für Zweiräder ist gestützt auf die VSS-Normen SN 40 281 und SN 40 065 über den leichten Zweiradverkehr (Abstellanla gen, Bedarfsermittlung; auch Nachfolgeregelungen des VSS) zu bestimmen.
2Die Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge sind nach Möglichkeit ebenerdig, überdacht und bei Hauseingängen anzulegen.
3Für Wohnnutzungen ist pro drei Wohnungen mindestens ein Motorradab stellplatz zu erstellen und für alle anderen Nutzungen ein Abstellplatz pro 500 m² BGF. Bezüglich Lage und Zufahrt unterliegen die Motoradabstellplät ze denselben Anforderungen wie Autoabstellplätze. 16 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1
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