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Art. 4 · Wohnzonen
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3 · Original-PDF
1Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke so wie die Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen bestimmt.
2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
3Für Gebäude in der Wohnzone W2c stellt die Geschossigkeit gemäss Ein zelbauweise (zwei Vollgeschosse) ein zentrales städtebauliches Anliegen dar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.