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Art. 5.6 · Dachgeschossausbau

BZO Niederweningen · S. 8 · Original-PDF

5.6 Dachgeschossausbau Das zweite Dachgeschoss darf soweit ausgebaut werden, als eine Belichtung über die Giebelfassade möglich ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.