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Art. 39 · Fahrräder, Motorfahrräder, Kinderwagen

BZO Niederhasli · S. 18 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Fahrräder, Motorfahrräder/E-Bikes etc. bereitzustellen.

2Es ist mindestens folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellen: - Für Wohnungen 1 VP pro Zimmer, halbe Zimmer werden abgerundet - Für andere Nutzungen gelten die aktuellen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinie für die Bemessung. - Bei Spezialfällen kann der Gemeinderat eine reduzierte oder erhöhte Anzahl festlegen.

3In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume oder -flächen für Kinderwagen bereitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.