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Art. 320 · Dachausbau

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 17 · Original-PDF

1Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist zulässig: a) bei ein- und zweigeschossigen Gebäuden über der ganzen Grundrissfläche; b) bei drei- und mehrgeschossigen Gebäuden giebelseitig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.