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Art. 37 · Terrainveränderungen ohne Stützmauern
BZO Bauordnung Neuheim · S. 14 · Original-PDF
rainveränderungen ohne Stützmauern
1Wenn das Terrain verändert wird, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens 0.50 m betragen.
2Abgrabungen und Aufböschungen im Grenzbereich dürfen höchstens im Verhältnis 1:1 erstellt werden.
3Wenn die angrenzenden Eigentümer zustimmen, darf von den Vorschriften in Absatz 1 und 2 abgewichen werden, dies hat unterschriftlich und unwiderruflich zu erfolgen. § 37 Terrainveränderung ohne Stützmauern (Entlang von Kantonsstrassen gilt kantonales Recht) 1:1 Auffüllung 0.50 gewachsenes Terrain
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.