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Art. 49 · Reklamen
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 33 · Original-PDF
Die Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch kann Reklamen im öffentlichen Raum bewilligen, sofern sich diese harmonisch in das Ortsbild und die Landschaft einfügen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Der Gemeinderat erlässt Richtlinien. Reklamen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.