Art. 7 · Perimeter "Hardstrasse"
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 9 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dienen der Umstrukturierung und Nachverdichtung der Grundstücke entlang der Hardstrasse. Perimeter "Hardstrasse" 2Es gelten die Vorschriften der Wohnzone W4. 3Der Gemeinderat kann Abweichungen von der Regelbauweise bewilligen. Voraussetzungen für die Abweichungen sind: a. eine parzellenübergreifende Planung; b. die Fassung des Strassenraums bzw. die Bildung einer Skyline gegenüber der Limmat; c. die Anordnung der Gebäude in der ersten, des Freiraums in der zweiten Bautiefe; d. eine gemeinsame Autoabstellanlagen; e. die Einhaltung der übrigen für Arealüberbauungen geltenden Bestimmungen. 4Für Neubauten, welche die Voraussetzungen gemäss Abs. 3 erfüllen, kann der Gemeinderat die geschlossene Bauweise und bis zu zwei zusätzliche Vollgeschosse bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.