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Art. 35 · Spezialzone "Überdeckung A1"

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 20 · Original-PDF

1Die Spezialzone SN dient Nutzungen im öffentlichen Interesse, vor allem für Bauten und Anlagen für Sport, Freizeit und Erholung. Spezialzone "Überdeckung A1" 2Der Gemeinderat legt die Einzelheiten der Erschliessung unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen in einem Gestaltungsplan fest. Gegenüber angrenzenden Bauzonen sind deren Abstands- und Höhenvorschriften einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.