← BZO Neuenhof · Inhaltsverzeichnis

Art. 18 · Entwicklungsziele für Teilgebiete

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 12 · Original-PDF

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen gelten für die Teilgebiete I bis V nachfolgende Entwicklungsziele für Teilgebiete Entwicklungsziele:

Teilgebiet I - Zentrum Der Kreuzungsbereich ist als zusammenhängender Verkehrsplatz mit publikumsorientierten Nutzungen in den Erdgeschossen zu entwickeln. Der Standort des

12 bestehenden Hochhauses ist zu erhalten. Die Neubauten zwischen Zürcher- und Bifangstrasse sind als "Tor" zum alten Dorfkern besonders sorgfältig zu gestalten. Die übrigen Bauten haben sich zukünftig zur Zürcherstrasse und zum Platz hin zuzuwenden. Zum benachbarten Zentrumspark ist eine räumliche Abgrenzung zu schaffen (z. B. Markthalle, Baumgruppe). Die Erschliessung ist von der Sandstrasse her zu lösen.

Teilgebiet II - Zentrumspark Die bestehende Grünfläche entlang der Zürcherstrasse und vor dem Gemeindehaus ist zu einem Park weiter zu entwickelt und mit neuen Querachsen an die umliegenden Quartiere anzubinden. Gebäude, die einer öffentlichen Nutzung dienen, dürfen in den Raum des Parks hineingreifen (z. B. Dach, Arkade).

Teilgebiet III - Kirchplatz Zwischen der Kreuzung und der neuromanischen Pfarrkirche ist eine baumbestandene Platzfläche zu realisieren. Im Zusammenhang mit der Limmattalbahn ist der Knoten Dorfstrasse-Zürcherstrasse-Hardstrasse umzugestalten, um die räumliche Situation (z. B. Sicht auf die Kirche, Gebäudevorplätze) zu verbessern.

Teilgebiet IV - Sandstrasse/Bahnhof SBB Die bestehenden Bauten nördlich der Sandstrasse sind durch Sockelbauten für Läden oder Dienstleistungen zu ergänzen. Entlang der Strasse sind Kundenparkplätze vorzusehen. Zwischen der Hardstrasse und dem Bahnhof ist ein angemessener Bahnhofplatz als Empfangsraum zu entwickeln. Langfristig ist der Zugang zu den Gleisen mittels Überführung sicherzustellen (in der Verlängerung der Sandstrasse).

Teilgebiet V - Sportpark Die Qualität des Sportparks mit seinem vielfältigen Nutzungsangebot und den Ausblicken bis zur Lägern sind zu erhalten. Neubauten haben sich an der bestehenden Typologie zu orientieren (freistehende Gebäude in fliessendem Grünraum ohne Erdgeschosswohnungen bzw. private Aussenräume). Kann der Grünraum um den Sportpark über die Hardstrasse hinaus erweitert werden, ist die Reihe der bestehenden Scheibenhochhäuser entlang der Sandstrasse mit einem neuen Hochhaus abzuschliessen.

13 3.4. Umsetzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.