Art. 13 · Ziele Allgemein
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 11 · Original-PDF
Für den Perimeter "Zentrumsentwicklung" gelten folgende allgemeinen Ziele und Ziele allgemein Vorgaben:
a.Die unterschiedlichen Abschnitte entlang der Zürcherstrasse sind entsprechend ihrer Bedeutung als Wirtschaftszentrum von Neuenhof weiterzuentwickeln.
b.Gebäude haben sich in den baulichen Kontext einzufügen und variierende Strassenabstände aufzuweisen.
c.Öffentliche Fusswegverbindungen und Grünräume haben die Durchlässigkeit des Zentrums und seine Anbindung an die angrenzenden Quartiere, den Bahnhof und die Landschaftsräume sicherzustellen.
d.Zentrale Nutzungen haben sich hauptsächlich entlang der Zürcherstrasse und um den Bahnhof herum anzusiedeln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.