Art. 29 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 33 · Original-PDF
29 Normativer Inhalt Hinweise
d.das Sichern einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
e.die Einhaltung der Bestimmungen der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV).
3Entlang der Freiburgstrasse sind Wohn- und mässig störende Arbeitsnutzungen zugelassen. Das übrige Gebiet dient der reinen Wohnnutzung. Art der Nutzung
4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen zur Wohnzone W2 bzw. Wohn- und Arbeitszone WA2 gemäss Art. 5 BR. Es gilt eine GFZo von maximal 0.70. Mass der Nutzung
GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer
5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Sorgfältige Einpassung der Neubauten in die Hanglage.
b.Erhaltung der Bestockung entlang der Gummenstrasse.
c.Für die Erhaltung der Aussicht ab der Gummenstrasse müssen im Gestaltungsgrundsätze Bereich der Parzelle 387 zumindest partielle Durchblicke gewährleistet werden.
d.Der bestehende Sandsteinkeller und der Einzelbaum (Parzelle 999) sind wenn möglich zu erhalten. Sie können in die Gestaltung öffentlicher Aussenräume (z. B. Spiel- und Aufenthaltsflächen) einbezogen werden.
6Entlang der Freiburgstrasse sind die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III auf einer Breite von 22m überschritten (Parzelle 387 und 1205). Innerhalb dieses Streifens mit Planungswert-Überschreitung können folgende Nutzungen realisiert werden:
–Gewerberäume ohne spezielle Lärmschutzauflagen
–Wohnnutzungen, wenn zwischen den offenen Fenstern lärmempfindlicher Wohnräume und der Freiburgstrasse mit geeigneten Massnahmen eine Schallpegeldifferenz von 15 dBA erzielt wird. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist im Baugesuch nachzuweisen. Besonderes
7Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.