Art. 27 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 31 · Original-PDF
27 Normativer Inhalt Hinweise Art. 20
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 7 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 7 «Bodenweid»
2Die ZPP 7 bezweckt
a.das Schaffen einer verdichteten Wohnüberbauung.
b.die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, insbesondere für SchulPlanungszweck kinder.
c.das Sichern einer attraktiven und naturnahen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
d.die Sicherstellung einer zweckmässigen Erschliessung.
3Wohnen im Sinne der Wohnzonen W gemäss Art. 4 BR. Art der Nutzung
4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen zur Wohnzone W2 gemäss Art. 5 BR. Es können maximal 8’800 m2 GFo realisiert werden. Mass der Nutzung
GFo = Geschossfläche oberirdisch
5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Bei der Gestaltung der Bauten ist auf ein einheitliches Siedlungsbild Gestaltungsgrundsätze Wert zu legen.
b.Der Übergang zur angrenzenden Arbeitszone A2 ist so zu gestalten, dass die Wohnüberbauung vor schädlichen Immissionen geschützt ist.
6Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe
7Die bestehende UeO bleibt in Kraft, deren Änderung, Aufhebung und der Erlass einer neuen UeO stehen in der Kompetenz des Gemeinderates. Bestehende UeO Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.