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Art. 26 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 30 · Original-PDF

26 Normativer Inhalt Hinweise Art. 19

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 6 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 6 «Ortskern Thörishaus»

2Die ZPP 6 bezweckt

a.die Gewährleistung einer funktionalen und städtebaulich ansprePlanungszweck chenden Entwicklung des Ortskerns.

b.die Aufwertung des Ortskerns als Begegnungsort.

a.Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer.

b.die Koordination der Planung und Realisierung mit der Gemeinde Köniz.

3Zugelassen sind Verkauf, Dienstleistungen, mässig störende Gewerbebetriebe sowie Wohnungen. Art der Nutzung

4Es gelten folgende Bestimmungen:

a.Für Neubauten sind insgesamt 10’200 m2 GFo zugelassen.

b.Im Übrigen die Bestimmungen der Kernzone K gemäss Art. 5 BR.

GFo = Geschossfläche oberirdisch Mass der Nutzung

5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Für die architektonische Gestaltung der Bauten sowie Gliederung Gestaltungsgrundsätze und Gestaltung der Aussenräume ist das Richtprojekt (inkl. Modell) wegleitend.

b.Der westliche Rand des Dorfkerns ist als klarer baulicher Abschluss zur Autobahn zu gestalten. Der Rand der Bebauung ist auf den Hangverlauf abzustimmen.

c.In unmittelbarer Nähe zum Schulhaus ist ein grosszügiger Dorfplatz zu gestalten.

d.Für die Umgestaltung der Sensemattstrasse ist eine enge Koordination mit der Gemeinde Köniz sicherzustellen.

6Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe

7Die bestehende UeO bleibt in Kraft, deren Änderung, Aufhebung und der Erlass einer neuen UeO stehen in der Kompetenz des Gemeinderates. Bestehende UeO Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.