Art. 23 · Weitere Nutzungszonen im Baugebiet
BZO Baureglement Neuenegg · S. 27 · Original-PDF
23 Normativer Inhalt Hinweise
4Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Die bestehende Quartierstruktur ist zu berücksichtigen.
b.Die Überbauung erfolgt nach einem einheitlichen Siedlungskonzept.
c.Die Erschliessung erfolgt über Grabmattweg/obere Lindenstrasse. Gestaltungsgrundsätze
5Bei der Konzeption der Neubauten (Stellung, Grundrisse) ist die Lärmbelastung entlang der Staatsstrasse zu beachten. Besonderes
6Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 17
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 4 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 4 «Gartenstrasse»
2Die ZPP 4 bezweckt
a.das Schaffen einer verdichteten Überbauung mit gemischter Planungszweck Nutzung,
b.die Gewährleistung einer guten Eingliederung in das empfindliche Orts- und Landschaftsbild,
c.die Sicherstellung der erforderlichen Massnahmen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung.
3Die Art der Nutzung richtet sich nach der Wohn- und Arbeitszone. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Arbeitsnutzung. Art der Nutzung
4Es gelten folgende Bestimmungen: FH tr: max. 12.0 m; FH a: max: 14.5 m kA: 6.0m Anzahl Vollgeschosse: 3 (plus Attika) GFZo: min. 0.65 Mass der Nutzung GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.