← BZO Neuenegg · Inhaltsverzeichnis

Art. 22 · Zonen für öffentliche Nutzungen sowie für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Baureglement Neuenegg · S. 26 · Original-PDF

22 Normativer Inhalt Hinweise

5Es gelten folgende Erschliessungsgrundsätze:

a.Die Erschliessung erfolgt ab Austrasse mittels sicherer und zweckErschliessungsgrundsätze mässiger Anschlüsse und ist so anzulegen, dass weite Teile autofrei bleiben. Die Autoabstellplätze sind mehrheitlich in unterirdischen Einstellhallen anzuordnen.

b.Sowohl in Ost-West-Richtung als auch in Nord-Süd-Richtung sind durchgehende Langsamverkehrswege mit sinnvollen Anschlüssen an das übergeordnete Wegnetz sicherzustellen.

6Es gelten die Vorschriften der folgenden Empfindlichkeitsstufen:

a.Gebiete A/B: II

b.Gebiet C: III Lärmempfindlichkeitsstufe

7Die bestehende UeO bleibt in Kraft, deren Änderung, Aufhebung und der Erlass einer neuen UeO stehen in der Kompetenz des Gemeinderates. Bestehende UeO Art. 16

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 3 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 3 «Grabmatt»

2Die ZPP 3 bezweckt

a.die Schaffung einer verdichteten Überbauung unter Berücksichtigung Planungszweck der bestehenden Quartierstrukturen,

b.das Sichern der Fuss- und Radwegverbindung Lindenstrasse-Nelkenweg (siehe Richtplan Verkehr),

c.das Sichern einer attraktiven und naturnahen Aussenraumgestaltung.

3Es gelten folgende Bestimmungen:

a.Das Mass der Nutzung richtet sich nach der Wohn- und Arbeitszone Art und Mass der Nutzung WA3 gemäss Art. 5 BR. Die FH tr sind so zu wählen, dass sie sich der bestehenden Quartierstruktur anpassen.

b.GFZo: max. 0.90 GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.