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Art. 15 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 19 · Original-PDF

15 Normativer Inhalt Hinweise

–Verwägungsanlage im Zufahrtsbereich

3Innerhalb der Zone für Kompostieranlage gelten folgende baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung

Gesamthöhe (GH) vgl. Art. 15 BMBV ÜZ = Überbauungsziffer; vgl. Art. 30 BMBV Sektor zulässige Gesamthöhe für Bauten + Anlagen ÜZ Sektor A max. 7.00 m - Sektor B max. 9.00 m - Sektor C max. 9.00 m min. 0.6

–max. zulässige Schütthöhe für organische Abfälle 9.00 m

–minimaler Grenzabstand 3.00 m

–minimaler Gebäudeabstand 2.00 m

–Die Gebäudelänge und -breite ist frei.

4Es ist eine hohe Nutzungsdichte sicherzustellen:

–Sämtliche Bauten und Anlagen wie auch offenen Nutzflächen (z. B. Kompostmieten) sind flächensparend und kompakt im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung anzuordnen.

–Die flächensparende Erschliessung und die Erstellung von gebäudeintegrierten Parkplätzen sowie eine mehrgeschossige Bauweise, soweit betriebsbedingt möglich, ist sicherzustellen.

–Für nicht überbaute oder ungenutzte Flächen ist sicherzustellen, dass diese zusammenhängend weiterhin als Kulturland nutzbar sind.

5Innerhalb der Zone für Kompostieranlage sind folgende Gestaltungsgrundsätze einzuhalten:

–Sämtliche Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass sie sich optimal in die umgebende Landschaft integrieren und zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dabei ist insbesondere auf ein einheitliches Erscheinungsbild und sorgfältige Einpassung der Bauten und Anlagen in die natürliche Topographie Wert zu legen.

–Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie sich in die bestehende Umgebung integrieren und sich möglichst dem natürlichen Gelände anpassen. Gestaltung Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.