Art. 14 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 18 · Original-PDF
14 Normativer Inhalt Hinweise 2.3 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet Art. 8
1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal umfasst Teile von innerhalb der Bauzone genutzten Flächen öffentlicher Bahnunternehmungen. Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal (ZBB) Dazu gehören die Infrastrukturanlagen, d.h. im Wesentlichen die Geleiseanlagen, Stationen und Umschlagsflächen. Das Eisenbahngesetz regelt abschliessend Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb der Bahn dienen (Art. 18 ff. EBG).
2Für den Bau und die Nutzung von nicht bahnbetriebsnotwendigen Bauten gelten die Bestimmungen für die Wohn- und Arbeitszone WA3. Nicht bahnbetriebsbedingte Bauten und Anlagen unterstehen dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Art. 8a
1Die Zone für Kompostieranlage ist zur Lagerung, Verarbeitung und Veredelung von organischen Abfällen (Biomasse) bestimmt. Dazu gehören insbesondere folgende Prozesse:
–Annahme, Aufbereitung, Vergärung, Nachbehandlung, Fertigverarbeitung und Lagerung von organischen Abfällen (z. B. Gärgut, Rohkompost)
–Trocken- und Nassvergärung von organischen Abfällen
–Aufbereitung und Verwertung von Gärgut in Form von Kompostierung
–Herstellung von Erdeprodukten und Streusubstrat (z. B. Stalleinstreu, Flachdachsubstrat) aus der Kompostierung
–Erzeugung, Aufbereitung und Lagerung von vor Ort produziertem Biogas Zone für Kompostieranlage Zweck
2In der Zone für Kompostieranlage können alle Bauten und Anlagen erstellt werden, welche für die unter Absatz 1 erwähnten Prozesse, notwendig sind. Darunter fallen im Besonderen auch folgende Bauten und Anlagen:
–Bauten zur Überdachung von offenen Nutzflächen
–Anlagen für die Aufbereitung und Reinigung von Schmutzwasser
–Bauten und Anlagen, welche der Technik, dem Unterhalt und der Administration der Kompostieranlage dienen
–Bauten und Anlagen für die Parkierung Art der Nutzung Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.