← BZO Nesslau · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Schneeschutzvorrichtungen

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 9

Zweck, Vorsorge Umwelt;

b)Sorgfältiges architektonisches Gestalten im Sichtbereich des Umweltgerechte Verwendung von Stoffen öffentlichen Raumes;

c)Besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Kindern BauG Art. 28 Schneeschutzvorrichtungen

1Auf neuen und auf bestehenden Dächern und Gebäulichkeiten, bei denen der von der Bedachung fallende Schnee Personen, Tiere oder Sachen gefährden könnte, sind Schneefangvorrichtungen anzubringen : Bei Ziegel-, Eternit- und Schieferdächern von 20 Grad Neigung an; Bei Metalldächern von 5 Grad Neigung an.

2Die Dachkonstruktion hat unter Berücksichtigung der ortsbezogenen grossen Schneelasten zu erfolgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.