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Art. 30 · Massvorschriften und Nutzweise

BZO Neftenbach · S. 11 · Original-PDF

11 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020 3. Ergänzende Bauvorschriften

1Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet.

2Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bereits auf der Grenze stehendes Hauptgebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.