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Art. 30 · Massvorschriften und Nutzweise
BZO Neftenbach · S. 11 · Original-PDF
11 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020 3. Ergänzende Bauvorschriften
1Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet.
2Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bereits auf der Grenze stehendes Hauptgebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.