← BZO Neckertal · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Information und Mitwirkung

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 4 · Original-PDF

1Bei der Erarbeitung oder Änderung von Planungsmitteln der Ortsplanung orientiert die Behörde die Bevölkerung in geeigneter Weise über die Ergebnisse.

2Der Richtplan wird vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. In dieser Zeit kann sich jeder zum Entwurf schriftlich äussern. Der Gemeinderat nimmt mit der Beschlussfassung über den Richtplan zu den Einwendungen Stellung. Der Plan wird dem Baudepartement zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.