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Art. 4 · Rechtswirkung

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 4 · Original-PDF

1Der Richtplan übt gegenüber dem Grundeigentum keine unmittelbare Rechtswirkung aus. Er bildet die Grundlage für die Ortsplanung und den Ausbau der Infrastruktur. Er ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.

2Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Sondernutzungspläne sind gemäss Art. 34 BauG für jedermann verbindlich.

3Die genehmigten Planungsinstrumente können im Original bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Diese Pläne sind für die genaue Lage der Eintragungen verbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.