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Art. 18 · Ersatzabgaben für Motorfahrzeugabstellplätze

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 12 · Original-PDF

1Sofern Ersatzabgaben gemäss Art. 72ter BauG zu leisten sind, betragen sie pro fehlenden Abstellplatz Fr. 6‘000.--.

2Die zu leistenden Beträge sind für die Errichtung und den Betrieb öffentlich benutzbarer Abstellflächen zu verwenden.

3Werden nachträglich, aber vor Ablauf von 10 Jahren, die fehlenden Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe pro rata ohne Zins zurückerstattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.