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Art. 12 · Intensiverholungszone "Camping"
BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 9 · Original-PDF
1In der Intensiverholungszone IE-Camping sind Zelt-, Campingund Caravanningplätze sowie die erforderlichen Neubauten und – anlagen (wie Sanitäranlagen, Rezeption, usw.) zugelassen
2Bauten dürfen höchstens eine Gebäudegrundfläche von 50 m2 aufweisen.
3Die Campingplätze sind randlich zu bepflanzen und im Innern des Areals mit hochstämmigen Bäumen zu durchsetzen.
4Der Gemeinderat kann ein Reglement für die Erstellung und den Betrieb von Camping- und Caravanningplätzen erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.