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Art. 78
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 60 · Original-PDF
1Für Form und Inhalt des Baugesuches sowie der Situationsund der Projektpläne sind die Bestimmungen des Bewilligungsdekretes massgebend.
2Das Gesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.