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Art. 78

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 60 · Original-PDF

1Für Form und Inhalt des Baugesuches sowie der Situationsund der Projektpläne sind die Bestimmungen des Bewilligungsdekretes massgebend.

2Das Gesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.