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Art. 35 · Bauabstände gegen nachbarlichen Grund
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 22 · Original-PDF
1Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachgeschoss ist zulässig. Vorbehalten bleibt Art. 47 BauV. G13
2Wohnungen mit zwei und mehr Zimmern dürfen nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.