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Art. 17 · Zone für öffentliche Nutzungen

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 13 · Original-PDF

Die in den folgenden Bestimmungen festgelegten Bauabstände gelten für das ganze Gemeindegebiet, sofern nicht in Überbauungsordnungen spezielle Bauabstände festgelegt oder mittels Baulinie bestimmt sind.

3.1 Allgemeines; Verhältnis zu Baulinien

H13 gemäss Art. 31 BMBV, mit Ergänzungen G09 Fassung vom 8. März 2015 G13 Fassung vom 9. Februar 2020 13

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.