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Art. 11 · Baubewilligungspflicht/Baubeginn

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 11 · Original-PDF

G13 Auf die vorhandenen Bäume, Hecken, Sträucher und ökologisch wichtigen Flächen ist bei Bauvorhaben und Umgebungsgestaltungen Rücksicht zu nehmen. Ist ihre Entfernung unvermeidlich, sind sie angemessen zu ersetzen. Es sind standortheimische Pflanzen zu verwenden.

G13 Fassung vom 9. Februar 2020 11

3.3 Terrainveränderungen, Stützund Futtermauern

3.4 Flächen für die Parkierung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.