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Art. 45 · Allgemeine
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF
1 Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und Anforderungen Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie.
2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.