Art. 9o · 3. Inhalt
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 36 · Original-PDF
1Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grösse des Projektes zu enthalten:
a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 oder 1:1'OOO mit Einmeterhöhenkurven, 37 r-
b)Angabe über die Gliederung und Gestaltung der Bauten sowie die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen und die Bepflanzung,
c)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie den generellen Grundrissen der Bauten,
d)Angaben über die Erschliessung mit Fusswegen und Strassen sowie über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder,
e)Angaben über die Versorgung und Entsorgung,
f)Angaben über die anrechenbaren Geschossflächen, die anrechenbare Landfläche sowie die für das Projekt notwendige Ausnützungsziffer,
g)ein Reglement mit den Sonderbauvorschriften und ein Kurzbeschrieb, in de- 't i nen die besonderen Vorteile gemäss Art. 88 nachgewiesen, sowie die für die Abweichung von der Grundordnung notwendigen Ausnahmen aufgeführt werden.
2Sofern es zur Beurteilung notwendig ist, kann der Gemeinderat weitere Unterlagen (Modell etc.) verlangen. Er kann zudem Fachleute für die Begutachtung beiziehen.
3Rechtskräftige Gestaltungspläne sind im Grundbuch anzumerken 4. Anderung und Aufhebung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.