Art. 10 · Erschliessungsplan, Etappen
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 7 · Original-PDF
1Die Gemeindeversammlung erlässt einen Erschliessungsplan, der die Groberschliessung der Bauzonen mit Verkehrsanlagen und Versorgungsund Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Energie, Abwasser) gesamthaft oder für Teile festlegt. Er bezeichnet dafür die Etappen, das Ausbauprogramm und die Kosten für die einzelnen Etappen; 5 23 Abs. 1 PBG. l
b)Erschliessungsplan, Etappen
2Der Erschliessungsplan enthält nach Bedarf die in I 23 Abs. 2 PBG vorgesehenen Angaben, mindestens aber die bestehenden Anlagen der Groberrl B schliessung und die Anlagen für noch nicht groberschlossene Bauzonen
3Sollen gleichzeitig mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes die Ausgaben der ersten und weiteren Etappen als bewilligt gelten, so sind diese Etappen zu bezeichnen und die dafür notwendigen Angaben anzugeben; 5 23 Abs. 3 PBG,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.