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Art. 89 · 2. Abweichungen

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 36 · Original-PDF

gegenüber der Grundordnung 1 lm Gestaltungsplan kann von den Bauvorschriften des Kantons und der Gemeinde abgewichen werden. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben; $ 24 Abs. 2 PBG.

2Je nach dem Masse, in dem die Kriterien nach Art. B8 erfüllt sind, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:

a)Erhöhung der Ausnützungsziffer für Wohnflächen um höchstens 0.05,

b)Vergrösserung der Gebäudelängen gemäss Art. 83

c)Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände,

d)Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages zwischen Gebäude innerhalb der Überbauung.

e)Vergrösserung der Gebäude und Firsthöhen, um max. 3 m sowie der Gebäudelängen gemäss Art. 83.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.