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Art. 87 · 4. Oekologischer

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 35 · Original-PDF

Ausgleich

1Der Gemeinderat sorgt im Sinne der kantonalen Bestimmungen über den Biotopschutz und den ökologischen Ausgleich mit Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen sowie andern Schutzmassnahmen für den Erhalt, die Anlage und die Erneuerung ökologischer Ausgleichsflächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes.

2Als ökologische Ausgleichsfläche gelten Landschaftsbereiche und Lebensräume mit naturnaher und standortgemässer Vegetation wie Bachläufe, Uferbestockungen, Flösche, Hecken, Natursteinmauern, Feldgehölze, extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie andere seltene und bedrohte Lebensgemeinschaften, l

3Art.74 gilt sinngemäss, namentlich hinsichtlich der möglichen Beitragsleistungen. 36 VI. GESTALTUNGSPLAN (OUARTIERGESTALTUNGSPLAN) I

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.