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Art. 84 · 1. Grundsatz

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 35 · Original-PDF

1Der Gemeinderat erstellt ein lnventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte; jedermann ist befugt, darin Einsicht zu nehmen.

2Besonders schützenswerte Gebiete und Objekte sind in den Anhängen zu diesem Reglement und im Zonenplan als geschützt aufgeführt. I l I

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.