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Art. 78b · Zone temporäre

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 31 · Original-PDF

Bauarbeiten

1Die Zone temporäre Bauarbeiten (ZBA) ist eine überlagernde Zone. Sie regelt Gebiete mit temporären Bauarbeiten, in welchen nach Beendigung der Bauarbeiten wieder ausschliesslich die Regelungen der Grundnutzungszone gelten.

2Erdverschiebungen (Aufschüttungen, Abgrabungen) im Rahmen von Bauprojekten sind zulässig. 3 lnnerhalb der Zone temporäre Bauarbeiten sind Bauten und Anlagen die der Grundnutzungszone widersprechen nicht zulässig. a Nach Fertigstellung der Standseilbahn müssen alle Flächen mit der Grundnutzung Wald, die für den Unterhalt der Bahn nicht notwendig sind, aufgeforstet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.