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Art. 77 · Zone zur Materialge\ /rnnung

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 30 · Original-PDF

Zone zur Materialge\ /rnnung

1Diese Zone ist für den Abbau von Steinen, Kies, Erde und anderen Rohstoffen bestimmt.

2Der Abbau ist landschaftsschonend vorzunehmen; in der Bewilligung ist die Endgestaltung nach dem Abbau festzulegen.

3Für die Dauer des Abbaues sind die entsprechenden betriebsnotwendigen Einrichtungen gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.