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Art. 76

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 30 · Original-PDF

I O,uellschutzzone {Grundwasserschutzzone)

1Die Ouellschutzzone (Grundwasserschutzzone) schützt bestehende oder vorgesehene Grund- und Ouellfassungen und ihre Umgebung. I j

2Der Gemeinderat erlässt nach Bedarf und nach den Gewässerschutzvorschriften für jede Ouell- oder Grundwasserfassung einen besonderen Schutzplan für den Fassungsbereich und das umliegende Gebiet, sowie zugehörige Reglemente. 1 rl

3Bis zum Erlass dieser Pläne und Reglemente dürfen in den im Zonenplan ausgeschiedenen Ouell- und Grundwasserschutzbereichen, wie auch im Bereich noch nicht gefasster Ouellaufstösse weder Bauten und Anlagen noch Materialentnahmen oder Ablagerungen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.