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Art. 66 · Wohnzone W2 u. W3

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 24 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Bei Neubauten sind gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungsbetriebe nur gestattet, wenn ihre Auswirkungen nicht störend sind (Art. 33 Abs. 2).

2Bestehenden Gewerbebetrieben bleibt der Fortbestand garantiert im Sinne von Art. 62 Abs. 1 und 2. 3 ln der Regel gilt die offene Bauweise. Verdichtete oder geschlossene Bauweise ist gestattet im Sinne von Art. 43 oder im Rahmen eines Gestaltungsplanes über mindestens 3'0OO m2 Baulandfläche, 25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.