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Art. 50 · Für Bauten bis und mit 20 m Gebäudehöhe beträgt der Grenzabstand 50
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 18 · Original-PDF
% der Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m; 5 60 Abs. 1 PBG. Vorbehalten bleiben die besonderen Abstände in den Gewerbezonen, innerhalb von Gestaltungsplänen und bei verdichteter Bauweise Art. 43 unter Beachtung der Schutzabstände gemäss Feuerpolizeivorschriften.
b)Messweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.