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Art. 73 · Inkrafttreten

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 53 · Original-PDF

Die baurechtliche Grundordnung bestehend aus dem Baureglement mit Anhang A, B und C und dem Zonenplan 1 und 2, tritt mit ihrer Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.