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Art. 9 · Weilerzone

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 9 · Original-PDF

1Weilerzonen dienen der Erhaltung, Pflege und sinnvollen Erneuerung der bestehenden Bausubstanz und deren Umgebung. Zulässig sind Wohnbauten, Landwirtschaftsbetriebe sowie höchstens mässig störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Weilerzone

2Zur Stärkung des Weilers dürfen Baulücken mit einzelnen Neubauten geschlossen werden. Diese haben sich in jeder Beziehung in den spezifischen Charakter des Weilers einzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.